Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab 1.10.2023


Großengottern, 12.6.2023

§1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen der Reitschule „Reiterhof Anhalt“ und dem Reitschüler – im Falle dessen Minderjährigkeit mit dem für diesen handelnden gesetzlichen Vertreter – abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der Erteilung von Reitkursen und Reitunterricht gemäß unserem Leistungsangebot sowie mit dem Betreten unserer Betriebsstätte.



§2 Vertragsgegenstand


1. „Sattelclub“ 

Für die Teilnahme am Reitunterricht für Anfänger und Fortgeschrittene mit Schulpferd ist eine Abo-Mitgliedschaft im „Sattelclub“ abzuschließen. Ziel ist eine ganzheitliche Reitausbildung für Reiter von 8-18 Jahren. In der Mitgliedschaft inbegriffen sind ein wöchentlich fester Termin sowie ein zusätzliches Clubtreffen pro Monat. Mitglieder im Sattelclub erhalten außerdem 10% Rabatt auf Reiterferien und Events.


Der Reitunterricht findet wöchentlich und außerhalb der Thüringer Schulferien bzw. gesetzlichen Feiertage statt. Zusätzlich hält der Betrieb 2 Wochen Betriebsruhe. Diese sowie 2 Wochen Ausfall aus innerbetrieblichen Gründen sind im monatlich zu entrichtenden Preis bereits einkalkuliert. Sollten darüber hinaus Reitstunden ausfallen, bietet der Reiterhof Anhalt Ersatztermine an bzw. können die Fehlstunden an anderen Tagen nachgeholt werden. Die Termine können im Voraus über unser Online-Reitbuch eingesehen werden.


Eltern und weitere Begleitpersonen sind zwar grundsätzlich gestattet, bevorzugt kommen die Kinder ohne Begleitung. Dies dient der persönlichen Weiterentwicklung und Steigerung der Selbstständigkeit. Die Clubtreffen finden ausschließlich ohne Begleitung statt.


2. Weiterführender Unterricht

Die Teilnahme am weiterführenden Unterricht ist nur mit eigenem Pferd bzw. einer Reitbeteiligung möglich. Schulpferde können nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache gestellt werden. 

Der Reitunterricht kann regelmäßig als Stammplatz im Voraus gebucht werden. Stammplätze werden nur dann vergeben, wenn der Reitschüler regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Bei Unzuverlässigkeit und häufigen Absagen ohne Aufholen der Reitstunden behalten wir uns vor, den Stammplatz anderweitig zu vergeben.

Des Weiteren stehen frei gewordene Plätze auch Reitern zur Verfügung, die zwar in der Reitschule angemeldet sind, aber keinen Stammplatz haben. Freie Reitstunden können über den Wochenplan im Reitbuch eingesehen und gebucht werden.

Neben unserem regulären Stundenplan werden zusätzliche Reitstunden und Kurse angeboten. Diese können über das Online-Reitbuch flexibel gebucht werden. 

Der Reitunterricht findet wöchentlich und außerhalb der Thüringer Schulferien, gesetzlichen Feiertage und Betriebsferien statt. Die Termine können 6 Wochen im Voraus im Reitbuch eingesehen werden.


Teilnehmer des weiterführenden Unterrichts im Alter von 8-18 Jahren können zusätzlich Mitglied im „Sattelclub“ werden und ein Mal monatlich am Clubtreffen teilnehmen. Der Preis und die Teilnahme beschränkt sich dann auf die monatlichen Clubtreffen und beinhaltet weder den Reitunterricht noch den Rabatt auf Reiterferien.


3. Ferienangebote/Kurse

Neben dem regulären Reitunterricht bieten wir bevorzugt in den Thüringer Ferien Reiterferien, Lehrgänge und Kurse an. Diese werden über unsere Homepage und Social Media Kanäle beworben und können über unser Reitbuch online gebucht werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung in unserem Buchungstool. Bei Buchung werden sofort 30% des Reisepreises fällig.

Stornierungen bis 8 Wochen vor Kursbeginn unterliegen einer Stornogebühr von 30% des Gesamtbetrags. Kurzfristige Stornierungen, die 8 Wochen oder weniger vor Kursbeginn eingehen, unterliegen einer Stornogebühr von 100%.

Im Falle einer verfrühten Abreise, beispielsweise aufgrund von Heimweh usw., erfolgt keine Erstattung der Kosten.


4. Schnuppertermine

Zum Kennenlernen der Reitschule ist es möglich, einmalig einen Schnuppertermin zu vereinbaren. Dieser ist vor Ort in bar zu zahlen. Die Anmeldung erfolgt telefonisch.


5.“Rent a Pony“

Für Kinder unter 8 Jahren besteht die Möglichkeit, in Begleitung eines Erwachsenen eines unserer kleinsten Ponys auszuleihen. Die Begleitperson sollte Erfahrung im Umgang mit Pferden mitbringen. Das Pony wird zur Verfügung gestellt für einen kleinen Ausritt um unseren Hof herum.


§3 Unterrichtsform und Dauer der Reitstunden


1. „Sattelclub“ 

Der wöchentlich feste Termin erstreckt sich über einen Zeitraum von 90 Minuten und erfolgt in Form von Gruppenunterricht. Bestandteil der Unterrichtseinheit ist neben dem Reiten auch das Pflegen sowie Theorie und Praxisübungen am Pferd. Der zeitliche Anteil der Inhalte des Unterrichts wird vom durchführenden Reitlehrer festgelegt und variiert je nach Gruppenzusammenstellung und Ausbildungsziel. Sollten die Bedingungen es nicht anders zulassen kann der Unterricht auch ausschließlich aus Theorieunterricht bestehen (z.B. extreme Wetterlagen, Ausfall mehrerer Pferde o.ä.).

Die Gruppen werden unterteilt in „Anfänger“ und „Fortgeschrittene“. Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung des Reitschülers und über die Art der von diesem zu belegenden Reitstunden. 


Die Dauer und Inhalte der Clubtreffen variieren und können u.a. bestehen aus Theorieunterricht, Reiterspielen, Pferdepflege, Praxis am Pferd usw.. Die Termine des Clubtreffens sind im Voraus unter „Kurse“ einzusehen und zu buchen. Sie sind nur den Clubmitgliedern vorbehalten. Je nach Thema kann auch eine Beschränkung der Anzahl der Teilnehmer erfolgen. 


2. Weiterführender Unterricht 

Der Unterricht findet je nach Wahl des Reitschülers in Kleingruppen von 2-4 Reitern oder in Form von Einzelunterricht statt. Die zu wählenden Möglichkeiten und die Dauer des jeweiligen Unterrichts können der aktuellen Preisliste entnommen werden. Neben klassischem Reitunterricht kann auch aus Unterricht in Bodenarbeit, Arbeit an der Hand oder longieren gewählt werden.


§4 Mindestalter für Reitunterricht


Das Mindestalter für die Teilnahme am Reitunterricht und den Reiterferien beträgt 8 Jahre. 

Für unsere Kleinsten besteht die Möglichkeit des „Rent a Pony“.


§5 Sicherheitsvorschriften


Das Tragen folgender Kleidung und Ausstattung während des Reitunterrichts ist vorgeschrieben:

Reithose bzw. reitgeeignete Hose, feste Schuhe/ Stiefel mit Absatz sowie eine nach den gängigen TÜV Normen zugelassene Reitkappe (Diese kann auch bei uns gegen eine Gebühr ausgeliehen werden).

Im Springunterricht empfehlen wir eine Schutzweste oder einen Rückenprotektor. 


§6 Schulpferde


Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.

Zur gesund Erhaltung unserer Schulpferde (meist Ponys und Kleinpferde, keine Gewichtsträger) weisen wir darauf hin, dass Reiter mit einem Gewicht von über 80 kg nur mit eigenem Pferd oder einer Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können.


§7 Zahlung


1.“Sattelclub“

Mitglieder des Sattelclubs schließen über unser Onlinebuchungssystem einen Vertrag ab. Die Gebühren für die Mitgliedschaft werden von uns monatlich über ein SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.


2.Weiterführender Reitunterricht

Die Bezahlung des Stammplatzes ist eine Woche vor dem ersten Reittermin über das Onlinebuchungssystem vorzunehmen. Die „Wertkarte“ kann mit verschiedenen Beträgen aufgeladen werden. Bezahlt wird über Paypal, Lastschrift oder Überweisung. Zusätzliche Reitstunden können ebenfalls über die Wertkarte bezahlt werden.

Einzeltermine für Reiter ohne Stammplatz können in bar vor Ort gezahlt werden .


§8 Ersatzansprüche bei rechtzeitiger Absage


Wird der Reitschüler krank oder kann aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, muss die Reitstunde bis 12 Uhr am Vortag über das Onlinesystem reitbuch.com kostenlos storniert werden. Bei kurzfristigen Absagen können wir keinen Ersatztermin stellen oder den Betrag erstatten. Es besteht aber die Möglichkeit, statt kostenpflichtiger Stornierung einem anderen Reiter die Stunde zu übergeben (z.B. Geschwisterkind, Freundin etc.), insofern derjenige reiterlich auf demselben Stand ist und ein passendes Pferd zur Verfügung steht. Dies muss selbst organisiert werden und unserem Team mitgeteilt werden.

Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum, uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.


1. Sattelclub

Rechtzeitig stornierte Termine können innerhalb von 8 Wochen an einem anderen Tag nachgeholt werden. Hierzu bitte über das Online-System freigewordene Termine buchen. Es erfolgt keine Erstattung von Guthaben o.ä.. Nicht nachgeholte Termine verfallen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Absagen wegen längerer Krankheit oder Verletzung (länger als 4 Wochen). In diesem Fall ist unser Team bitte zu informieren. In diesem Fall ist auch ein Aussetzen des Abos möglich.

Sollte der Reitschüler nicht am monatlichen Clubtreffen teilnehmen können, werden keine Ersatztermine angeboten.


2. Weiterführender Unterricht

Rechtzeitig stornierte Termine werden auf die Wertkarte gutgeschrieben. Reitschüler mit Stammplatz bitten wir, den Termin nach Möglichkeit an einem anderen Termin nachzuholen.


§9 Unterrichtsausfall


Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, z.B. aufgrund von Krankheit, stornieren wir die Reitstunden kostenfrei. Die Info erfolgt per E-Mail über das reitbuch.com. Im Falle einer Mitgliedschaft im „Sattelclub“ sind bereits 2 Wochen Ausfall aus innerbetrieblichen Gründen einkalkuliert. In diesem Fall sind wir nicht zur Erstattung verpflichtet. Sollten darüber hinaus Termine ausfallen, können Ersatztermine in Anspruch genommen werden.

Für den Fall witterungsbedingter Einschränkungen (z.B. wegen Sturm, extremer Kälte usw.) werden die Reiteinheiten bei gleichbleibendem zeitlichen Umfang mit Theorieunterricht ausgeglichen.


§10 Vertragslaufzeit und Kündigung


Der Vertrag kann unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 1 Monat bis zum Ende des entsprechend zutreffenden Monats durch den Reitschüler oder uns gekündigt werden. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht durch uns oder von dem Reitschüler vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.


Dem Reitschüler steht ein Sonderkündigungsrecht zu, mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende, wenn nachweislich eine schulische oder berufliche Veränderung dazu führt, dass der Unterrichtstermin nicht mehr eingehalten werden kann und sich zudem unter Wahrung unserer sowie auch den Interessen des Reitschülers kein geeigneter Alternativtermin binnen der zweiwöchigen Frist finden lässt.

Im Falle einer Kündigung wird der freigewordene Platz an weitere Interessenten übergeben. Es ist nicht möglich, Plätze freizuhalten. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht möglich ist, den Vertag vor der „Sommerpause“ zu kündigen und im Anschluss wieder aufzunehmen. 



§11 Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung 


Das Betreten sowie der sich anschließende Aufenthalt auf unserem Betriebsgelände und die Inanspruchnahme unserer Leistungsangebote, insbesondere die Teilnahme am Reitunterricht, erfolgen durch den Reitschüler auf eigene Gefahr. Das Vorhalten einer Unfall- und Haftpflichtversicherung durch den Reitschüler ist für die gesamte Dauer der Inanspruchnahme unserer Leistungen zwingend erforderlich. Der Nachweis hierüber ist uns, auf Aufforderung hin, umgehend zu erbringen.


Der Reiterhof Anhalt haftet nicht für Schäden, welche sich der Reitschüler bei der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. bei der Benutzung der Einrichtung zuzieht, desgleichen nicht für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände, es sei denn, der Schaden resultiert aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, die dem Reiterhof Anhalt zuzurechnen sind.


Der Reitschüler steht während der Durchführung seines gebuchten Reitunterrichts entsprechend der unter §2 dieser AGB jeweilig aufgeführten Leistungsbeschreibung unter Beaufsichtigung des zuständigen Reitlehrers. Davon nicht umfasst ist die Zeit unmittelbar vor und nach der Reitstunde, die Wege zu und von unserer Reitschule sowie längere Aufenthalte auf unserem Betriebsgelände.



§12 Änderungen der AGB


Der Reiterhof Anhalt behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründen oder Änderungen der Marktgegebenheiten oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens 3 Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf dem Reiterhof sowie auf der Internetseite veröffentlicht. 


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